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Kosten

Nach dem Erstkontakt (Telefonisch oder per E-Mail) wird ein Erstgesprächstermin vereinbart, sofern freie Therapieplätze zur Verfügung stehen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, bringen Sie bitte zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für maximal fünf Sitzungen (probatorische Sitzungen) vor der Therapiebeantragung.

Ziel des Erstgesprächs ist das gegenseitige Kennenlernen, das Erfassen Ihres Therapieanliegens und die Abklärung ob eine kognitive Verhaltenstherapie für Sie die geeignete Maßnahme ist.

In den weiteren probatorischen Sitzungen wird eine ausführliche lebensgeschichtliche und problembezogene Diagnostik durchgeführt, um Ihre Schwierigkeiten zu verstehen und ein kognitiv-verhaltenstherapeutisches Therapiekonzept entwickeln zu können.

Wenn nach Abschluss der probatorischen Sitzungen die Bedingungen für die Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie erfüllt sind, wird ein Therapieantrag für die Kostenübernahme von 25 (Kurzzeittherapie) oder 45 (Langzeittherapie) weiteren Sitzungen bei Ihrer Krankenkasse gestellt.

Bei Bedarf kann nach Ablauf von 25 bzw. 45 genehmigten Sitzungen eine Verlängerung der Therapie beantragt werden.

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